Über uns
Geschätzte/r Interessent/in
Garagentor Service ist ein Begriff für einen einwandfreien Service von sämtlichen Torsystemen und von allen Herstellern. Mona Technik AG ist Betreiber der Webseite und führt in näheren Regionen direkt Aufträge aus. Sie führt in verschiedenen, weiter gelegenen Regionen selbständige Fachbetriebe / Partner im Franchise System.
Ziel: 100 % Kundenzufriedenheit in der ganzen Deutschschweiz
Das Ziel ist es, in der ganzen Deutschschweiz einen lückenlosen Service mit den gleichen Konditionen und Abläufen aufzubauen. Alle Partner sind geprüfte Fachleute und führen einen eigenen Betrieb. Die Verrechnung der Aufwände findet direkt vom Fachbetrieb/Partner an den Endkunden statt.
Wir bieten Partnern ein grosszügiges Ersatzteillager oder Partner kaufen direkt bei unseren Pool von Lieferanten zu Vorzugskonditionen ein. Wichtig für ein schnelles Handeln.
Ihr Vorteil
- Partner in allen Regionen für ein schnelles Handeln
- Konkurrenzloses Denken unter Partnern
- Ersatzteile der meisten Hersteller rasch zur Verfügung
Preise exkl. MwSt.
- Anfahrtspauschale pro Anfahrt
- Ottikon ZH 150.-
- Dietlikon ZH 150.-
- Weiningen TG 120.-.
- St. Gallen 100.-
- Lütisburg SG 100.- (Uzwil, Flawil, Bütschwil, Wil ist die Pauschale 75.-)
- Wir berechnen bei Angebotsanfragen, die einen Besuch erfordern eine Pauschale, die Ihnen natürlich bei Auftragserteilung der Rechnung wieder in Abzug gebracht wird. Wenn kein Auftrag folgt, so wird die Pauschale auf jeden Fall verrechnet.
- Stundentarife auf Baustellen Fr. 135.- per Std.
- Ersatzteilen, wird nach Aufwand verrechnet
Anfahrtspauschalen: Wir berechnen Ihnen eine Anfahrtspauschale pro Anfahrt (beinhaltet Fahrzeit, Fahrzeugkosten und Administration). Die Pauschale wird in jedem Fall innert 10 Tagen nach Ersttermin an Sie verrechnet, auch wenn unser Techniker beim ersten Termin keine Arbeiten ausführen konnten und lediglich ein Angebot erstellt werden musste. Bei Auftragserteilung an uns wird die berechnete Pauschale gutgeschrieben.
Wartungen an Ihren Toren (Jährliche Kontrolle und Service)
- Privattor Alle Typen Fr. 150.- jährlich
- Industrietor Alle Typen Fr. 380.- jährlich
- Tiefgaragentore Alle Typen Fr. 450.- jährlich
Bei mehreren Anlagen verlangen Sie ein spezielles Angebot. Die Wartung umfasst eine genaue Kontrolle der Sicherheitsvorrichtungen, Kontrolle des Tores. Schienenreinigung und Servicearbeiten. Ersatzmaterial und nochmaliger Einsatz zur Behebung des Schadens werden zu unseren Tarifen verrechnet. Schäden oder Ausfälle zwischen den Wartungszyklen werden verrechnet und sind nicht in den Pauschalen enthalten.
AGB
Lieferzeiten
Lieferzeiten werden in ca. angegeben. Wir sind bestrebt, dass diese auch eingehalten werden. Wir lehnen eine allfällige Schadenersatzforderung oder Stornierung seitens des Endkunden ab, sollten unsere Lieferanten in der Materialbeschaffung Probleme bekommen.
Preisverbindlichkeit für Angebote
Gültigkeit des Angeboten bei Bestellung innert 30 Tage nach Angebot. Spätere Bestellungseingänge haben möglicherweise einen Aufschlag zur Folge.
Auftragsbestätigungen und vertragliche Situation
Wir senden Ihnen die AB jeweils per Mail oder Post. Sie bestätigen uns die AB und ab diesem Zeitpunkt kann bestellt werden. Berücksichtigen Sie bitte die Verzögerung der Lieferfristen.
Zahlungskonditionen
Nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung sind 40 % der Auftragssumme als A-Konto zu begleichen. Bei Lieferbereitschaft 40 % und nach Montage/Rechnungsstellung 20 %. Unerlaubte Skontoabzüge werden nachgefordert.
Mahngebühr
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug.
Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Mona Technik AG durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Mona Technik AG eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung. Mona Technik AG kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuelle Aufwände und Auslagen zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind.
Garantie
Sie erhalten für Neuanlagen oder Ersatzteile 2 Jahre nach SIA Garantie.
Optische Schadenmeldungen nach Montage
Eine Optische Beanstandung kann innert 48 Stunden nach Montage angebracht werden, da vielerorts die Tore schon früh montiert werden müssen, damit das Gebäude geschlossen werden kann. Wir weisen daher optische Beanstandungen nach 48 Stunden ab.
Tiefgaragenanlagen – Industrie Tore / Wartungen
Sollte die Zyklenzahl höher als von Ihnen bestellt sein, so fallen die Federn und Seile nicht unter Garantie und werden gegen Aufwand verrechnet. Sie bestimmen bei Auftragslage die Zyklenzahl. Wir weisen Sie darauf hin, dass jedes Tiefgaragentor einem jährlichen Service unterzogen werden sollte. Wir weisen jede Haftung ab, sollte die Wartung unterlassen werden. Die Kontrolle resp. Wartung verlängert die Lebensdauer Ihres Tores um Jahre und die Sicherheitskomponenten werden stehts überprüft.
Farbechtheit
Nach Jahren kann wie überall die Farbe abblassen. Dies ist kein Reklamationsgrund und kann zu keinem Ersatz führen. Typ: Das Tor kann bauseits alle 3-5 Jahre poliert werden, damit es länger schön gehalten werden kann. Sollten Rohre und Blenden montiert werden, so ist der Farbunterschied auf versch. Materialien zu erkennen und gibt kein Recht auf Beanstandung.
Schlösser und Zylinder
Standard liefern wir zu den Tor/Türanlagen generell nur Euro – Profilzylinder 17 mm. Rundzylinder müssen selbst bearbeitet werden. Es sind jeweils 3 Standardschlüssel im Lieferset vorhanden. Andere Zylindernormen gegen Anfrage
Elektroanschlüsse, Steckdosen und Zuleitungen
Sämtliche Elektrozuleitungen, Steckdosen und interne Kabelkanäle und Kabel sind bauseits nach unseren Angaben und Vorgaben zu erstellen. Wir programmieren die Anlage und schliessen die bauseitigen Kabel an unsere Steuerungen an. Zweittermine bei fehlen der Elektrozuleitung bei der Montage erfordert einen Zweittermin, der verrechnet werden muss.
Zugänglichkeit
Bei Montagetermin muss die Garage geräumt und frei zugänglich sein. Der Lieferwagen für den Tortransport hat bis an den Montageort fahren zu können. Der Weg zum Montageort muss frei zugänglich sein.
Ablad der Toranlage
Der Kunde garantiert bei grösseren Roll oder Falttoren eine bauseitige Ablademöglichkeit mit Stapler oder Kran. Sollte das nicht vorhanden sein, so wird gegen Kostenaufwand an den Endkunden selber eine Ablademöglichkeit organisiert
Gerüst und Hebebühnen
Für Toranlagen über 3,0 Meter Montagehöhen ist bauseits und deren Kosten eine Hebebühne oder ein Gerüst zur Verfügung zu stellen. Bei unserer vorgängiger Montagemeldung und doch Fehlen dieser Montagegeräte müssen wir zusätzliche Kosten an Sie verrechnen und den Termin verschieben. (Zus. Fahrtwege, Wartezeiten und Umtriebe müssen verrechnet werden) Allfällige Mietgeräte werden an den Endkunden verrechnet.
Demontagen von Toranlagen
Wir weisen Sie darauf hin, dass Fassaden sämtlicher Bauarten durch die Demontage beschädigt werden können, obwohl unsere Techniker vorsichtig arbeitet. Haftungen von Schäden an Schwellen, Leibungen und Fassaden werden von uns ausgeschlossen und sind bauseits und auf deren Kosten zu reparieren. Schwellenerneuerungen werden auf Wunsch offeriert.
Rohre/ Leitungen in Decken oder Wänden
Der Kunde hat zu achten, dass sämtliche Wasser oder Stromleitungen mind. 60 mm tief in Wänden oder Decken verlegt sind. Bei Bohrschäden unter 60 mm wird die Haftung ausgeschlossen.
Silikonfugen
Silikonfugen sind generell Bauseits zu erstellen oder gegen Kostenaufwand durch uns möglich.
Vertragspartnerhaftung
Sie wählen einen nächstgelegenen Partner, der Ihnen den Aufwand direkt und ohne Zutun berechnet. Ihr Ansprechpartner für allfällige Garantien, Reklamationen und Haftungen ist somit Ihr Auftragnehmer und keinesfalls Mona Technik AG. Die Mona Technik AG haftet für Aufträge, die Sie in eigenen Regionen selber ausführt.
Gerichtsstand: jeweiliger Partner
Mai 2023
Mona Technik AG